Kurswesen
Fahrschule Verkehrspraxis
Geltungsbereich
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem Kurs.
VKU/Nothelferkurs
Der/die Kunde/-in trifft 10 Minuten vor Kursstart am vereinbarten Kursort ein. Bei Verspätungen bis maximal
15 Minuten muss die Fahrschule Verkehrspraxis telefonisch
informiert werden
Abbruch
Wird ein laufender Kurs abgebrochen, besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung der Kurskosten. Sollte eine Wiederaufnahme zu einem späteren Kurs erfolgen, sind
erneut die gesamten Kurskosten fällig.
Es werden Umbuchungskosten
Von 50.- für den Nothelferkurs oder VKU verrechnet.
Durchführung
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich
die Fahrschule Verkehrspraxis das Recht vor, den Kurs bis 2 Werktage vor Kursbeginn abzusagen
Ausschluss
Die Fahrschule Verkehrspraxis behält sich vor,
Kursteilnehmer/-innen in begründeten Fällen aus einem
Kurs auszuschliessen (z. B. Unterrichtsstörung, Beleidigung, Belästigung, Sachbeschädigung, etc.). Bei einem
Kursausschluss werden die Kurskosten nicht
Zurückerstattet.
Bild- / Videoaufnahmen
Die Verkehrspraxis behält sich das Recht vor, Bild und Videoaufnahmen zu machen bzw. diese von Dritten machen zu lassen. Diese Aufnahmen können zu Schulungs- und/oder Marketingzwecken verwendet werden. Will ein Teilnehmer nicht auf einer Bild- oder Videoaufnahme ersichtlich sein, hat er dies vor den Aufnahmen dem zuständigen Kursleiter mitzuteilen.
Datenschutz
Kundendaten werden nur für interne administrative
und/oder marketingtechnische Zwecke verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben.
Haftung/Unfallversicherung
Die Teilnahme in Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fahrschule Verkehrspraxis schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Versicherung ist Sache des/der Teilnehmers/Teilnehmerin.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Verkehrspraxis ist das Schweizer Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen behindert nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, welche den Interessen beider Vertragsparteien entspricht
Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren. Nebenabreden, Änderungen von vertraglichen Abmachungen oder Zusatzvereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Die anfällige Ungültigkeit einer der vorstehenden Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt.
Einverständniserklärung
Der/die Fahrschüler/-in bestätigt mit seiner/ihre Anmeldung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und erklärt sich damit einverstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrstunden
Fahrschule Verkehrspraxis
Geltungsbereich
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder online) in Kraft und endet automatisch
nach bestandener praktischer Führerprüfung.
Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr
entspricht.
Dauer
Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert
45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung
Lernfahrausweis
Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde vollumfänglich verrechnet.
Fahrfähigkeit
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht (z.B. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamenten, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen und vollumfänglich verrechnet werden.
Kleidung/Schuhe
Der Fahrschüler ist verpflichtet an den Lektionen geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen (kein Flip-Flop, Absatzschuhe, Bergschuhe, schmutzige Arbeitskleidung) sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist. Bei ungeeigneter Kleidung / Schuhwerk liegt es im Ermessen der Fahrschule, die Lektion abzubrechen/abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung/Rückerstattung der Lektion.
Absagen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert, wenn dies von uns bestätigt wird. Dies, weil Fahrschüler immer wieder ein SMS an eine falsche Nummer oder eine E-Mail an eine falsche Adresse geschickt haben. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zulasten des Fahrschülers. Liegt der Fahrschule vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen.
Verspätungen
Seitens Fahrschüler: gehen zulasten der Schüler, seitens Fahrschule: werden nachgeholt. Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin zu warten. Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet.
Zahlungen
Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen. Für Überweisungen und Einzahlungsscheine wird eine Gebühr von CHF 10.- pro Einzahlung erhoben. (Mehraufwand, Gebühren Bank/Post).
Bleibt die Zahlung aus, so wird eine Mahngebühr von CHF 30.- fällig. Sämtliche Fahrlektionen müssen bis zum Prüfungstermin beglichen sein, ansonsten wird der Prüfungstermin abgemeldet, die Kosten des Strassenverkehrsamt fallen zulasten des Fahrschülers.
Versicherung-, Beratungs- und Organisationskosten
Der Fahrschüler ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die des Fahrunterrichtes und der amtlichen Führerprüfung entstehen, versichert (inkl. Vollkasko). Der Versicherungsbetrag ist für jeden Fahrschüler obligatorisch und muss mit der ersten Fahrstunde bezahlt werden. Die Versicherung ist bis zur bestandenen Führerprüfung gültig. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die
Versicherung beschränkt sich explizit auf die Fahrzeuge der Verkehrspraxis. In diesem Betrag sind
Administrations-, Beratungs- und Organisationskosten enthalten.
3. Führerprüfung
Wer zur dritten Prüfung antreten muss, muss zwischen der zweiten negativen Prüfung min. 10 Lektionen beziehen und muss zwei interne Fahrprüfungen als positiv abschliessen. Erst danach wird von der Verkehrspraxis die Anmeldung zur 3. Führerprüfung zugelassen.
Kosten für die Führerprüfung
An der Führerprüfung wird von der Fahrschule Verkehrspraxis 60 Minuten vor der Führerprüfung sowie 60 Minuten mit dem Experten pauschal verrechnet. Zudem kommen CHF 30.- für das Aufbereiten und das benutzen des Fahrzeuges an der Führerprüfung auf.
(Exkl. Gebühren des Strassenverkehrsamtes)