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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote und Leistungen von:
Rechtliches
Bedingungen für Fahrstunden, Kurse, Anmeldungen, Terminabsagen, Preise und weitere Leistungen der Fahrschule Verkehrspraxis.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote und Leistungen von:
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Fahrschule Verkehrspraxis, insbesondere für Fahrstunden, Kurse, Beratungen, Prüfungsvorbereitungen, Terminvereinbarungen sowie die Nutzung oder Vermietung von Fahrzeugen, Motorrädern und Anhängern.
Mit einer verbindlichen Anmeldung, Buchung oder bestätigten Terminvereinbarung anerkennt die Kundin oder der Kunde diese AGB.
Bei Leistungen, die über einen externen Kurs- oder Buchungsanbieter gebucht werden, können zusätzlich dessen Geschäftsbedingungen gelten.
Die Darstellung von Leistungen, Kursen, Terminen und Preisen auf der Website dient der Information und stellt noch keine verbindliche Zusage für einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Verfügbarkeit dar.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Anmeldung, Buchung oder Terminvereinbarung durch die Fahrschule bestätigt wurde. Die Bestätigung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder über ein Buchungssystem erfolgen.
Die Fahrschule kann eine Anfrage ablehnen, wenn keine freien Termine vorhanden sind, notwendige Voraussetzungen fehlen oder andere sachliche Gründe gegen die Durchführung sprechen.
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung oder Buchung kommuniziert und bestätigt werden.
Die aktuelle Preisübersicht ist auf der Preisseite abrufbar.
Fahrstunden, Kurse, Administrations- und Versicherungsgebühren, Fahrzeugbenutzung, Prüfungsvorbereitung und weitere Zusatzleistungen können separat verrechnet werden.
Amtliche Gebühren, beispielsweise Gebühren des Strassenverkehrsamts, sind grundsätzlich nicht in den Fahrschulpreisen enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Preisänderungen bleiben für zukünftige Buchungen vorbehalten. Bereits bestätigte Buchungen sind davon nicht betroffen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Zahlungen sind je nach Vereinbarung bar, per TWINT, Banküberweisung, Rechnung oder über ein eingesetztes Buchungs- und Zahlungssystem möglich.
Die Fahrschule kann verlangen, dass Kurse, Abonnemente, Pakete, Prüfungsleistungen oder Fahrzeugmieten vor Beginn vollständig oder teilweise bezahlt werden.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug kann die Fahrschule weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge zurückhalten.
Gesetzlich zulässige Mahn-, Betreibungs- und Inkassokosten können zusätzlich verrechnet werden.
Fahrstunden werden individuell vereinbart. Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, pünktlich am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.
Notwendige Ausweise, Lernfahrausweise, Sehhilfen oder andere verlangte Unterlagen müssen vollständig und gültig mitgeführt werden.
Bei verspätetem Erscheinen kann die verlorene Zeit nicht automatisch nachgeholt werden. Die Fahrstunde endet grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt und kann vollständig verrechnet werden.
Die Fahrschule kann eine Fahrstunde verkürzen, abbrechen oder nicht durchführen, wenn die sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.
Vereinbarte Fahrstunden und Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt oder verschoben werden.
Die Absage muss direkt bei der Fahrschule beziehungsweise beim zuständigen Fahrlehrer erfolgen.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die gebuchte Leistung vollständig verrechnet werden, da der Termin kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden kann.
Bei Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen Gründen kann die Fahrschule im Einzelfall eine kulante Lösung anbieten. Ein automatischer Anspruch darauf besteht nicht.
Die Fahrschule kann Fahrstunden, Kurse oder Termine verschieben oder absagen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Dazu gehören insbesondere Krankheit, technische Probleme, Fahrzeugausfälle, unzumutbare Wetter- oder Strassenverhältnisse, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt.
In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden gutgeschrieben oder zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche wegen einer notwendigen Absage oder Verschiebung sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Kurse wie VKU, Nothelferkurs, Motorrad-Grundkurs oder WAB gelten die jeweils veröffentlichten oder bei der Anmeldung kommunizierten Kursdaten, Kurszeiten und Teilnahmebedingungen.
Eine Kursanmeldung ist verbindlich, sobald sie bestätigt wurde.
Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Abmeldung kann die gesamte Kursgebühr geschuldet bleiben.
Die vollständige Teilnahme an allen vorgeschriebenen Kursteilen ist Voraussetzung für eine Kursbestätigung.
Verspätungen können dazu führen, dass eine Teilnahme oder Kursbestätigung nicht möglich ist. Die Kursgebühr kann in diesem Fall weiterhin geschuldet bleiben.
Einzelne Kurse oder Termine können über externe Kurskalender, Vermittler oder Buchungsanbieter angeboten werden.
Erfolgt die Anmeldung oder Zahlung direkt über einen externen Anbieter, gelten zusätzlich dessen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Stornierungsregeln und Zahlungsbedingungen.
Soweit ein externer Anbieter die Kursdurchführung, Zahlungsabwicklung oder Bestätigung übernimmt, ist dieser für seinen eigenen Leistungsbereich verantwortlich.
Wenn Fahrzeuge, Motorräder oder Anhänger zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies nach Verfügbarkeit und vorheriger Vereinbarung.
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, sämtliche Anweisungen zu befolgen und es ausschliesslich für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine nicht vereinbarte Verwendung ist nicht erlaubt.
Vor der Nutzung kann die Fahrschule einen gültigen Lernfahr- oder Führerausweis, weitere Dokumente oder eine Sicherheitsleistung verlangen.
Verkehrsregelverletzungen, Parkbussen, Gebühren und andere Kosten, die durch das Verhalten der Kundin oder des Kunden entstehen, können dieser Person weiterverrechnet werden.
Bei Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bedingungen der jeweiligen Fahrzeugversicherung.
Selbstbehalte oder nicht versicherte Kosten können der Kundin oder dem Kunden weiterverrechnet werden, soweit der Schaden schuldhaft verursacht wurde und eine Weiterverrechnung gesetzlich zulässig ist.
Schäden oder Auffälligkeiten am Fahrzeug müssen sofort gemeldet werden.
Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen.
Die Fahrschule muss insbesondere über gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Berechtigungen, Fahrverbote, Medikamenteneinnahme oder andere Umstände informiert werden, welche die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten.
Die Teilnahme an Fahrstunden, Kursen oder Prüfungen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten ist nicht erlaubt.
Bei Zweifeln an der Fahrfähigkeit kann die Fahrschule die Durchführung verweigern oder abbrechen. Der Termin kann vollständig verrechnet werden.
Die Fahrschule unterstützt die Kundin oder den Kunden bei der Vorbereitung auf theoretische und praktische Prüfungen.
Eine Garantie für die Zulassung oder das Bestehen einer Prüfung wird nicht übernommen.
Die Entscheidung über Prüfungszulassung, Prüfungsdurchführung und Prüfungsergebnis liegt ausschliesslich bei den zuständigen Behörden oder Prüfungsstellen.
Die Fahrschule kann die Bereitstellung eines Prüfungsfahrzeugs ablehnen, wenn aus fachlicher Sicht keine ausreichende Prüfungsreife besteht oder die sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.
Abonnemente und Pakete gelten nur für die jeweils vereinbarten Leistungen und für die Person, auf deren Namen sie gebucht wurden.
Eine Übertragung auf andere Personen ist nur mit Zustimmung der Fahrschule möglich.
Bereits bezogene Leistungen werden bei einer vorzeitigen Beendigung zum jeweils geltenden Einzelpreis angerechnet.
Eine vereinbarte Gültigkeitsdauer wird bei Buchung kommuniziert. Nicht bezogene Leistungen können nach Ablauf dieser Frist verfallen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Gutscheine können für die jeweils angegebenen Leistungen eingelöst werden.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Gutscheine müssen innerhalb der darauf angegebenen oder gesetzlich geltenden Frist eingelöst werden.
Die Haftung der Fahrschule richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts.
Die Fahrschule haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung von Anweisungen, fehlende oder falsche Angaben, eigenes Fehlverhalten, Verkehrsregelverletzungen oder Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für persönliche Gegenstände, die in Fahrzeugen, Kursräumen oder an Treffpunkten zurückgelassen werden, wird keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Fahrzeuge der Fahrschule sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Versicherungsverträge versichert.
Der konkrete Versicherungsumfang richtet sich nach den Bedingungen der zuständigen Versicherung.
Selbstbehalte, ausgeschlossene Schäden und weitere Kosten können bei schuldhaftem Verhalten weiterverrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Personendaten werden gemäss der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.
Die Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link abrufbar: Datenschutzerklärung.
Die Fahrschule kann diese AGB anpassen, wenn sich Leistungen, Preise, organisatorische Abläufe oder rechtliche Anforderungen ändern.
Für bereits bestätigte Buchungen gelten grundsätzlich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden.
Es gilt jeweils die aktuelle, auf dieser Website veröffentlichte Version.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit eine entsprechende Vereinbarung gesetzlich zulässig ist, der Sitz der Fahrschule.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gesetzliche Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 10. Juni 2026